Test zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wurde mit Wirkung vom 18. August 2006 eingeführt. Es verbietet Benachteiligungen und Belästigungen aus Gründen des Alters, der Behinderung, des Geschlechts, der Rasse oder ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung und der sexuellen Identität.
Das Gesetz hat gravierenden Einfluss auf die betriebliche Praxis. Deshalb sollten sich Unternehmer mit dem Gesetz vertraut machen und ihre Betriebsabläufe auf Handlungsbedarf durchleuchten.
May-Personalmanagement steht Ihnen dabei als kompetenter und erfahrener Partner gerne zur Verfügung und zeigt Ihnen Handlungsbedarf auf, um mögliche Schadensersatzforderungen für Sie zu verhindern!
Der nachfolgende Test bietet Ihnen die Gelegenheit, Ihr Wissen rund ums AGG zu testen! Viel Erfolg!
> Startseite > Aktuelles > Wissenswert
Wie setzen Sie das AGG in Ihrem Personalmanage-
ment, z.B. bei der Personalrekrutierung, um?
Beratung


